Neue Bodenreform in Ungarn ab 1.Mai 2014
Informationen zum Erwerb von Nutzflächen

Neue Bodenreform in Ungarn ab 1.Mai 2014

Die am 1.Mai dieses Jahres neu in Kraft getretene, und länderübergreifend vielfach diskutierte Bodenreform betrifft hauptsächlich und in erster Linie ausländische Spekulanten auf ungarischen Boden. Anders erklärt: im Grunde soll nur derjenige landwirtschaftliche Fläche in Ungarn erwerben können, der a) Landwirt und b) auch vor Ort ansässig ist. Zudem besteht ein Vorkaufsrecht für heimische Landwirte ggb. ungarischen und ausländischen EU-Bürgern, die nicht Landwirte sind. Das Procedere zum Erwerb von Agrarboden wurde entsprechend verschärft.

Was bedeutet das für mich als Interessent?

Da die Grundstücksparzellen hier in der Baranya i.d.R. zumeist weniger als 1 ha aufweisen, hat das neue Bodengesetz für Sie als Privatperson und einfachen Immobilienkäufer bei normalen Objekten zunächst keine Auswirkungen. Und um den Panikverbreitenden Gerüchten im Internet mal klar entgegenzuwirken: Ausländische Bürger müssen auch nicht die Enteignung Ihres Eigentums in Ungarn befürchten!

Erwerb von landwirtschaftlichem Boden in Ungarn

Hinsichtlich der landwirtschaftlichen Flächen gilt folgendes:

Ab 1.Mai 2014 dürfen private Personen ganz offiziell landwirtschaftliche Bodenfläche bis zu 1 ha in Ungarn erwerben.


Und damit wird es jetzt interessant! Denn eine Besonderheit bilden z.B. das Ferienhaus im Außenbereich einer Gemeinde, wie auch das Kellerhaus mit dem dazugehörigen Weinberg. Diese Objekte wurden von den Ausländern bis dato zumeist über einen ungarischen Strohmann mit einem angeschlossenem Nießbrauchsvertrag erworben.

Mit der Bodenreform können nun endlich auch ausländischen EU-Bürger offiziell diese Landwirtschaftlichen Flächen auf den eigenen Namen erwerben. Wenn Sie also zu denen gehören, die einst einen Weinkeller über den so genannten „Taschenvertrag“ gekauft haben, sollten, bzw. können Sie jetzt tätig werden. Hierzu stellen wir Ihnen auch folgende Informationen zur Verfügung:

Informationen zum Erwerb von Nutzflächen in Ungarn
Das am 1. Mai 2014 in Kraft tretende Bodengesetz gestattet EU-Bürgern den Kauf von Agrarböden bis 1 Hektar in Ungarn. Wie kann man diese Fläche nun erwerben, wenn es sich a) um eine eigenständige Immobilie und b) wenn es sich um ein ungeteiltes Eigentum handelt?

Die Möglichkeit zum Erwerb von bis zu 1 Hektar Boden bezieht sich auf Personen, ungarische und EU-Staatsbürger, die nicht als Landwirte gelten. 1 Hektar zu überschreiten, ist dann möglich, wenn die Person die Flächen von nahen Verwandten erwirbt. D.h. auch Personen, die keine Landwirte sind, können mehrere Hektar Böden erwerben, wenn diese sich zurzeit im Eigentum der nahen Verwandten befinden. Der 1-Hektarerwerb gilt pro Person, denn im Falle von Nicht-Landwirten müssen die Flächen nicht mit denen der nahen Verwandten zusammengerechnet werden. WICHTIG: die gesamte Fläche der Böden im Besitz der Person - also nicht nur im Eigentum, sondern auch in Nutzung - darf 10.000 Quadratmeter nicht überschreiten.

Bei ungeteiltem Eigentum ist mit 1 Hektar Anteil an der Fläche zu rechnen, d.h. eine Person kann einen Eigentumsanteil erwerben, der einer Fläche von 1 Hektar entspricht. WICHTIG: auch im Falle eines solchen Erwerbs müssen die Vorschriften für das Vorkaufsrecht / das Veröffentlichungsverfahren angewandt werden. Das bedeutet, dass die in der vom Bodengesetz festgelegten Reihenfolge vorn Stehenden den als Nicht-Landwirt geltenden ungarischen und EU-Bürger überholen. Das Eigentumsrecht an 1 Hektar wird erworben, wenn niemand das Vorkaufsrecht in Anspruch nimmt und die notwendige Bestätigung für den Erwerb des Eigentumsrechts gegeben wird.

Quelle: Balaton-Zeitung vom 4.April 2014, Artikel von Dr.István Szász

Harte Proteste gegen Bodengesetz angekündigt

Bodenreform in Ungarn

Von der Bodenreform, die den ungarischen Boden insbesondere vor ausländischen Spekulanten schützen soll, sind in erster Linie rund 200 österreichische Landwirte betroffen. Diese bewirtschaften seit den 90er Jahren ~ 200.000 Hektar Agrarfläche, was immerhin 4% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche in Ungarn entspricht. Ein offener Streit zwischen Österreich und Ungarn ist entstanden, die EU mischt auch mit, Ende offen.

Wer mehr über den Hintergrund und den aktuellen Status der Bodenreform in Ungarn erfahren möchte, empfehle ich auch nachfolgenden Bericht aus dem österreichischen Wirtschaftsblatt. Klicken Sie einfach auf den voranstehenden Link, die Webseite mit dem Bericht öffnet sich dann in einem externen Fenster.

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